Benötigt Ihr
Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Ihr Unternehmen mehr als
19 Mitarbeiter beschäftigt, die einen PC oder ein
Laptop nutzen, dann benötigen Sie nach den
Vorschriften des BDSG
einen internen oder externen
Datenschutzbeauftragten.
Maßgeblich ist übrigens die Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um
Voll- oder Teilzeitbeschäftgte handelt. Sogar
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (Minijob) sind
in die Berechnung ohne Abschlag einzubeziehen.
Welche Aufgaben
hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der
Datenschutzbeauftragte soll nach den Vorgaben
des Gesetzgebers als unabhängige Instanz auf
die Eihaltung der datenschutzrechtlichen
Vorschriften im Unternehmen hinwirken.
Insoweit ist er (oder sie) Ratgeber der
Geschäftsleitung sowie der Fachbereiche und
unterstützt Ihr
Unternehmen bei der Erfüllung der Compliance.
Der (oder die) Datenschutzbeauftragte entbindet die
Geschäftsleitung natürlich nicht von der
Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes.
Aber ein guter Datenschutzbeauftragter unterstützt
das Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen
Anforderungen, ohne die Erreichung legitimer
Geschäftsziele zu blockieren.
Sofern der Datenschutzbeauftragte in Ihrem
Unternehmen nur eine Teilzeitaufgabe ist, ist die
professionelle Betreuung als externer
Datenschutzbeauftragter für Ihr Haus kostengünstiger
und effizienter. Gerne erstellen wir Ihnen ein
individuelles Angebot für Ihr Unternehmen:
externer
Datenschutzbeauftragter
Haben
Sie Fragen zum Outsourcing der Funktion als
externer Datenschutzbeauftragter oder anderen
Themen rund um den Datenschutz wie z.B.
Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz-Organisation und
-Management, Auftragsverarbeitung, Datenschutz-
Audit oder Auslandsdatentransfer, dann sind wir Ihnen
gerne behilflich.
Entweder,
Sie finden die Antwort in der strukturierten Sammlung
von Datenschutzmaterialien und Datenschutzlinks
(siehe linke Spalte)
oder
Sie informieren sich über unser Angebot als
externer Datenschutzbeauftragter
oder
informieren Sie sich im Datenschutz-Wiki
oder
Sie nutzen den Beratungsservice von
DatenschutzHelp
(nähere
Infos ebenfalls in der linken Spalte)
Unser
Angebot
Wir
bieten einen umfassenden Service zu
Datenschutz und Datensicherheit sowie
die Funktion als externer
Datenschutzbeauftragter für Ihr
Unternehmen.
Unser
Motto: praktikabler Datenschutz mit
Augenmaß
Seit
mehr als 20 Jahre sind wir auf den
Gebieten Datenschutz und
Datensicherheit als
Unternehmensberatung tätig. Wir
gehören zu den Größten der Branche
und sind bei zahlreichen, zum Teil
namhaften Unternehmen als externer
Datenschutzbeauftragter tätig
(Größenordnung bis 3.500
Mitarbeiter).
Die
HEC
Harald Eul Consulting besteht aus einem Team
von sieben erfahrenen Datenschutzexperten.
Jeder
unserer Berater ist als
Datenschutzbeauftragter zertifiziert.
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Harald
Eul
|
|
Unser
bundesweites Angebot zum
Datenschutz |
- externer
Datenschutzbeauftragter (Outsourcing
des Datenschutzbeauftragten) bei
monatlicher Betreuungspauschale
- Entwicklung
einer Datenschutzorganisation
|
- Datenschutz-Audit
- Schwachstellen-Analysen
- Konzepte
- Gutachten
- Mitarbeiter-Schulung
|
Der
geschäftsführende Gesellschafter Harald
Eul ist Vorstandsmitglied der
Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherheit e.V., Bonn (GDD),
zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach GDDcert
sowie anerkannter Sachverständiger für
IT-Produkte (rechtlich) beim
Unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein (Register).
Die
geschäftsführede Gesellschafterin Petra
Eul-Löh ist Vorstandsmitglied
im Fachverband Externe
Datenschutzbeauftragte e.V. sowie Leiterin des
Datenschutz-Erfa-Kreises Köln (IHK
Köln/GDD). Zertifizierte
Datenschutzbeauftragte nach udiszert
sowie GDDcertEU
sowie
Datenschutzauditor
GDD
sowie PersCert
TÜV.
Alle
weiteren Datenschutzexperten unseres
Hauses sind ebenfalls als
Datenschutzeauftragter zertifiziert und
bringen langjährige
branchenübergreifende Erfahrungen ein.
Durch eine gesunde Mischung von Juristen,
Betriebswirtschaftlern und Informatik
können wir bei den von uns betreuten
Unternehmen und Institutionen die
Umsetzung der gesetzlichen Datenschutz-Anforderungen
sinnvoll und praxisorientiert gewährleisten.
|
Erfahrungsschwerpunkte: |
- betrieblicher
Datenschutzbeauftragter
- Rechenzentren,
Call Center, Telekommunikation
- Auftragsverarbeitung,
Konzerndatenschutz
- grenzüberschreitender
Datenverkehr
|
- Direktmarketing,
Data Warehouse
- E-Commerce
- Finanzdienstleister,
Kreditkarten
|
|
Kontaktadresse:
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Harald Eul Consulting GmbH
Datenschutz
+ Datensicherheit
50321
Brühl, Auf der Höhe 34
Geschäftsführer:
Harald Eul, Petra Eul-Löh
|
E-Mail: info@he-c.de
|
Tel.
+49 (0) 2232/200 879
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Aktuelles zum
Datenschutz (Auswahl für Datenschutzbeauftragte)
-
Kurzarbeit
– ohne Datenschutzbeauftragte geht es nicht (Mai
2020)
-
Datenschutzbeauftragter
kann nicht ohne weiteres abberufen werden; LAGMecklenburg-Vorpommern
(Az: 5 Sa 108/19) (Mai
2020)
-
LAG
Nürnberg: Kündigungs- und Abberufungsschutz für
Datenschutzbeauftragte ist mit DSGVO vereinbar (Mai
2020)
-
Link
zu Corona und Datenschutz von ausgewählten
Aufsichtsbehörden (GDD) (April
2020)
-
GDD-Praxishilfe
DSGVO: Videokonferenzen und Datenschutz (April
2020)
-
Die
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
informiert: Plötzlich im Homeoffice - und der
Datenschutz? (März
2020)
-
Überarbeitete
Praxishilfe für das Verzeichnis der
Verarbeitugnstätigketen (Gesellschaft
für Datenschtz und Datensicherheit (GDD)) - (März
2020)
-
Info-Broschüre
des BfDI: Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und
Betrieben (Jan
2020)
-
GDD-Praxishilfe
DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten –
Auftragsverarbeiter (Jan
2020)
-
Brexit:
vorerst keine Folgen für den Datenschutz bei
Datentransfers nach Großbritannien
(Jan.
2020)
-
Verzeichnis
von Verarbeitungstätigkeiten - Auftragsverarbeiter,
Version 1.0, GDD-Praxihilfe DSGVO (Jan.
2020)
-
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutzbeauftragten (FAQ),
LDI NRW (Jan.
2020)
|